Antwortdatum: 02.12.2024
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben. Er setzt sich aus Arbeitgeber- oder Managementvertretern, Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zusammen. Dort werden Unfallzahlen, Gefährdungsbeurteilungen, betriebliche Gesundheitsförderung und aktuelle Arbeitsschutzthemen besprochen. Beschäftigte können Anliegen über den Betriebsrat oder direkt an ein ASA-Mitglied herantragen. Ziel ist es, Risiken zu minimieren und Präventionsmaßnahmen festzulegen.