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Welche Rechte haben Beschäftigte bei Arbeitsschutzmängeln?

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Frage vom Besucher

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13.01.2025

In meiner Abteilung herrschen unzumutbare Arbeitsbedingungen, etwa fehlender Brandschutz und mangelnde Belüftung. Ich möchte wissen, ob ich das Recht habe, die Arbeit zu verweigern oder eine Beschwerde einzureichen, ohne Kündigung befürchten zu müssen.

Website-Administration 18.01.2025
Antwortdatum: 18.01.2025

Beschäftigte haben das Recht, Arbeitsschutzmängel beim Vorgesetzten oder Betriebsrat zu melden (§ 17 ArbSchG). Darüber hinaus kann eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen. Eine Arbeitsschutzverweigerung ist nur in Extremfällen zulässig, wenn unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht und der Arbeitgeber trotz Hinweis nichts unternimmt. Kündigungsschutzklauseln im Arbeitsschutzgesetz sollen verhindern, dass Beschäftigte wegen ihrer Beschwerde benachteiligt werden. Dennoch empfiehlt sich meist eine interne Klärung oder Einschaltung des Betriebsrats.

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