Antwortdatum: 16.12.2024
Eine Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeit berücksichtigt Faktoren wie Monitorposition, Beleuchtung, Sitzmöbel, Raumklima und Arbeitsorganisation. Arbeitgeber müssen dabei die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) beachten. Häufig ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein externer Dienstleister beteiligt. Nach Analyse der Arbeitsplätze werden Maßnahmen wie verstellbare Bürostühle, regelmäßige Bildschirmpausen oder eine angepasste Beleuchtung empfohlen. Dokumentation und regelmäßige Aktualisierungen sind Pflicht.