Antwortdatum: 07.11.2024
Laut DGUV Information 205-023 und ArbSchG sind für jeden Betrieb ausreichend Brandschutzhelfer zu benennen. Die Anzahl richtet sich in der Regel an einer Quote von fünf Prozent der Beschäftigten, kann aber je nach Gefährdungslage variieren. Brandschutzhelfer benötigen eine Ausbildung in Brandbekämpfung, Evakuierung und Alarmierung. Diese Kenntnisse müssen regelmäßig aufgefrischt werden. Außerdem sind Evakuierungsübungen sinnvoll, damit alle Mitarbeiter wissen, wie sie sich im Ernstfall verhalten sollen.