Antwortdatum: 03.11.2024
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat Vorschriften und Regeln, die festlegen, wie viele Ersthelfer pro Mitarbeiteranzahl erforderlich sind und welche Materialien im Verbandkasten sein müssen. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 geben Anleitungen dazu. Ersthelfer benötigen eine Grundausbildung in Erster Hilfe, die alle zwei Jahre aufgefrischt werden sollte. Arbeitgeber müssen für regelmäßige Kontrollen des Verbandkastens sorgen und sicherstellen, dass Ersthelfer jederzeit erreichbar sind, um im Notfall schnell zu handeln.