Antwortdatum: 28.12.2024
Auch im Homeoffice bleibt der Arbeitgeber grundsätzlich für den Arbeitsschutz verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen ergonomisch und sicher sind, zum Beispiel durch eine Gefährdungsbeurteilung oder Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung. Allerdings ist die Umsetzung praktisch schwieriger, weil die Räumlichkeiten privat sind. Oft wird das über verbindliche Homeoffice-Vereinbarungen geregelt. Beschäftigte müssen selbst darauf achten, Sicherheitsanforderungen einzuhalten, zum Beispiel Kabelsalat zu vermeiden und geeignete Büromöbel zu nutzen.