Antwortdatum: 25.12.2024
Für das Gefahrstofflager gelten die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) sowie ggf. spezielle Lagerklassen der Lagerung nach VCI-Konzept. Oft sind explosionsgeschützte Lüftungseinrichtungen, Auffangwannen, Brandschutzwände oder feuerbeständige Türen notwendig. Eine korrekte Kennzeichnung der Stoffe und eine klare Trennung verschiedener Gefahrstoffkategorien sind Pflicht. Arbeitgeber müssen die Lagerbedingungen regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass nur geschultes Personal Zugang hat.