Welche Arbeitszeitgrenzen setzt das ArbZG bei Mehrarbeit? - Anwalte-de.com

Welche Arbeitszeitgrenzen setzt das ArbZG bei Mehrarbeit?

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Frage vom Besucher

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02.12.2024

Bei uns fallen oft Überstunden an, und manche Kollegen arbeiten deutlich mehr als acht Stunden am Tag. Gibt es eine gesetzliche Obergrenze oder Ausgleichsfristen, in denen man die Mehrarbeit abbauen muss, damit es nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt?

Website-Administration 07.12.2024
Antwortdatum: 07.12.2024

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden. Eine Verlängerung bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden erfolgt. Auch Pausen- und Ruhezeiten (mindestens elf Stunden zwischen den Arbeitstagen) sind zwingend einzuhalten. Regelmäßige Überschreitungen ohne Ausgleich verstoßen gegen das ArbZG und können zu Bußgeldern oder behördlichen Auflagen führen.

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