Antwortdatum: 04.12.2024
Labore müssen je nach Gefährdungsbeurteilung Schutzausstattungen wie Laborkapellen (Abzüge), Not- und Augenduschen sowie belüftete Schränke für Gefahrstoffe haben. Vorgaben finden sich in der Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung und den entsprechenden Technischen Regeln (TRGS). Persönliche Schutzausrüstung wie Kittel, Handschuhe und Schutzbrillen sind verbindlich, wenn mit gefährlichen Substanzen gearbeitet wird. Arbeitgeber sind verpflichtet, regelmäßige Sicherheitsunterweisungen durchzuführen und den Zustand der Sicherheitseinrichtungen zu kontrollieren.