Antwortdatum: 05.12.2024
Bei einer Bankeninsolvenz übernimmt zunächst die zuständige Einlagensicherung (gesetzlich bis 100.000 Euro pro Kunde und Institut). Kommt es tatsächlich zur Schließung der Bank, ernennt das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter. Dieser kümmert sich um die geordnete Abwicklung und verteilt die vorhandenen Vermögenswerte an die Gläubiger. In den meisten Fällen werden Kundengelder jedoch durch das Einlagensicherungssystem zeitnah ausgezahlt. Bei Beträgen über der gesetzlichen Sicherungsgrenze können freiwillige Einlagensicherungsfonds einzelner Verbände greifen, sofern das Institut Mitglied ist. Wichtig ist, dass Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig anmelden.