Antwortdatum: 07.01.2025
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Entschädigung, die die Bank bei vorzeitiger Ablösung eines festverzinslichen Kredits verlangen darf, um ihre Zinsverluste auszugleichen. Die genaue Berechnung richtet sich oft nach dem entgangenen Gewinn, dem aktuellen Zinsniveau und der Restlaufzeit. Es gibt jedoch Gerichtsentscheidungen, die überzogene Forderungen begrenzen. Manche Verträge enthalten Sondertilgungsoptionen, bei denen keine oder eine geringere Entschädigung anfällt. Auch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen können es ermöglichen, ein Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen. Prüfen Sie Ihren Vertrag genau oder lassen Sie ihn juristisch beurteilen.