Antwortdatum: 12.12.2024
Gemeinschaftskonten werden oft als „Oder-Konto“ oder „Und-Konto“ geführt. Beim Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber einzeln verfügen, was den Zahlungsverkehr vereinfacht, aber auch Missbrauch ermöglicht. Beim Und-Konto sind für jede Verfügung alle Unterschriften nötig, was sicherer, aber unpraktischer ist. Im Todesfall geht das Guthaben meist auf die Erbengemeinschaft über. Bei Trennungen kann die Aufteilung des Guthabens ebenfalls strittig sein. Achten Sie auf klare Absprachen, führen Sie Buch über Ein- und Auszahlungen und überlegen Sie, ob eine Vollmacht oder ein Ehevertrag nötig ist. So vermeiden Sie spätere Unklarheiten.