Antwortdatum: 27.10.2024
Die Rechtsprechung des BGH hat Banken in den letzten Jahren mehrfach untersagt, bestimmte Gebührenerhöhungen einseitig durchzusetzen, wenn diese den Kunden unangemessen benachteiligen. Viele Institute sind verpflichtet, ihre AGB anzupassen. Kunden können bei unzulässigen Gebühren eine Rückforderung erwirken. Zunächst sollten Sie die Bank zur Klärung auffordern oder eine Beschwerde beim Ombudsmann einreichen. Erhalten Sie keine zufriedenstellende Antwort, kann ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter in Erwägung gezogen werden. Informieren Sie sich vorher über mögliche kostenlose Kontomodelle anderer Banken.