Antwortdatum: 19.11.2024
Leasing ist ein Dauerschuldverhältnis, bei dem der Leasinggeber (häufig eine Bank oder eine spezialisierte Leasinggesellschaft) Eigentümer des Fahrzeugs bleibt. Der Leasingnehmer zahlt regelmäßig Leasingraten für die Nutzung. Nach Ablauf des Vertrags kann das Fahrzeug zurückgegeben, übernommen oder weitergeleast werden, je nach Vertragsgestaltung. Rechtsgrundlage ist kein klassisches Darlehen, sondern ein Mietähnliches Verhältnis, bei dem Wartungspflichten oder Versicherungsfragen vertraglich geregelt werden. Vorteile liegen in der geringeren Kapitalbindung, während Nachteile zum Beispiel Restwertrisiken und eingeschränkte Modifikationsmöglichkeiten sein können.