Antwortdatum: 28.10.2024
Ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind Werbeanrufe untersagt (gemäß UWG und Datenschutzrecht). Wenn Sie diese Anrufe nicht wünschen, können Sie das Ihrer Bank schriftlich mitteilen und Ihre Einwilligung zur telefonischen Werbung widerrufen. Tun sie es dennoch weiterhin, verstoßen sie gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Beschweren Sie sich dann bei der zuständigen Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur, die Bußgelder gegen das Unternehmen verhängen kann. Auch eine Abmahnung oder ein Unterlassungsverfahren kann eingeleitet werden, wenn die Belästigung anhält.