Antwortdatum: 04.12.2024
Die Vermittlung von Restschuldversicherungen (RSV) unterliegt dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie EU-Vorschriften zur Versicherungsvermittlung. Banken müssen den Kunden ausführlich über den Leistungsumfang, Prämien und Ausschlüsse aufklären. Oft ist die RSV nicht zwingend erforderlich, und Kreditnehmer sollten vergleichen, ob eine separate Risiko-Lebensversicherung günstiger oder geeigneter ist. In einigen Fällen hat die Finanzaufsicht Banken gerügt, weil sie Kunden unzureichend über die tatsächlichen Kosten aufgeklärt haben. Prüfen Sie genau, ob Sie den Schutz benötigen, und verweigern Sie den Abschluss, wenn Sie sich nicht ausreichend informiert fühlen.