Antwortdatum: 02.01.2025
FinTech-Unternehmen unterliegen je nach Geschäftsmodell denselben Regelungen wie klassische Finanzdienstleister. Wer Zahlungsdienste erbringt (Payment Services), benötigt eine Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Bietet das FinTech Wertpapierdienstleistungen oder Bankgeschäfte an, kann eine Lizenz nach KWG oder WpHG erforderlich sein. Die BaFin prüft Geschäftsmodelle genau, um Verbraucher- und Systemschutz sicherzustellen. Auch die PSD2-Richtlinie ist zu beachten, wenn es um Kontoinformations- oder Zahlungsauslösedienste geht. Eine präzise rechtliche Beratung und frühzeitige Abstimmung mit der BaFin sind unverzichtbar, bevor das FinTech startet.