Antwortdatum: 10.12.2024
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz legen fest, dass Banken nur jene Daten erheben und speichern dürfen, die zur Kontoführung, Kreditbearbeitung und Erfüllung rechtlicher Pflichten (z. B. Geldwäscheprävention) notwendig sind. Dazu gehören Stammdaten, Kontobewegungen, Scoring-Informationen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn Sie eingewilligt haben oder gesetzliche Vorschriften es erfordern. Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und ggf. Löschung Ihrer Daten. Eine schriftliche Anfrage an die Bank verpflichtet sie, Ihnen mitzuteilen, welche Daten gespeichert sind und wie sie verwendet werden.