Antwortdatum: 29.11.2024
Der rechtliche Rahmen für Inklusion ist in Deutschland durch die UN-Behindertenrechtskonvention und die Schulgesetze der Länder geprägt. Ziel ist, Kindern mit Behinderungen den Besuch einer allgemeinen Schule zu ermöglichen. Jedem Kind, das einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat, stehen geeignete Unterstützungsmaßnahmen zu, etwa durch sonderpädagogische Lehrkräfte oder Schulbegleitung. Ob eine Regelschule im Einzelfall verpflichtet ist, das Kind aufzunehmen, hängt von den Kapazitäten und den Möglichkeiten zur Barrierefreiheit ab. In vielen Fällen hat Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf inklusiven Unterricht, wenn dies seinem Wohl entspricht. Ein Schulamt oder sonderpädagogischer Dienst hilft bei der konkreten Umsetzung.