Antwortdatum: 07.12.2024
Gesamtschulen sind in vielen Bundesländern eine beliebte Schulform. Da oft mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, greifen die Schulen auf ein Aufnahmeverfahren zurück, das in den Schulgesetzen oder Schulordnungen geregelt ist. Typische Kriterien sind Noten, Empfehlung der Grundschule, Geschwister an der Schule oder Losverfahren, wenn alles andere ausgeschöpft ist. Bei Ablehnung kann man Widerspruch einlegen und ein Verwaltungsverfahren anstrengen, falls man Zweifel an der Rechtmäßigkeit hat. Dennoch können Eltern keinen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf einen bestimmten Schulplatz beanspruchen, wenn die Kapazitäten erschöpft sind.