Antwortdatum: 21.12.2024
Bei einem schulischen Praktikum besteht ein dreiseitiges Rechtsverhältnis: Schule, Betrieb und Praktikant. Die Schule ist dafür verantwortlich, einen geeigneten Betrieb zu vermitteln oder zumindest zu genehmigen. Bei Problemen sollten Sie zuerst das Gespräch mit dem Betrieb suchen und anschließend die Schule informieren. Grundsätzlich gelten Jugendarbeitsschutzvorschriften und Unfallversicherungsschutz über die Schule. Unfaire Behandlung oder unzumutbare Tätigkeiten können ein Grund sein, das Praktikum abzubrechen. Notfalls kann man gemeinsam mit der Schule einen anderen Platz organisieren. Ein genereller Rechtsanspruch auf bestimmte Lerninhalte existiert zwar nicht, aber der Betrieb darf keine rechtswidrigen Arbeiten anordnen.