Antwortdatum: 10.01.2025
Der Elternbeirat hat gemäß den Landesschulgesetzen bzw. Elternvertretungsgesetzen ein Informations- und Mitwirkungsrecht in schulischen Angelegenheiten. Typische Mitbestimmungsfelder sind Schulentwicklungsplanung, Organisation von Schulfesten, Pausengestaltung oder Ganztagsangebote. In Fragen der inneren Schulorganisation (Lehrpläne, pädagogische Konzepte) hat der Elternbeirat meist nur beratende Funktion. Ein Veto-Recht besteht meist nicht, aber die Schulleitung ist verpflichtet, den Elternbeirat rechtzeitig zu informieren und anzuhören. Je nach Bundesland kann der Elternbeirat auch eine Stimme in Konferenzen haben, bleibt aber in Personalentscheidungen oder Notengebungen außen vor.