Antwortdatum: 02.12.2024
Private Schulen dürfen Schulgelder erheben, um ihren Betrieb zu finanzieren. Prinzipiell gibt es keine bundeseinheitlichen Obergrenzen. Allerdings müssen sie sich an den Grundsatz der allgemeinen Zugänglichkeit halten, vor allem wenn sie Ersatzschulen in staatlicher Anerkennung sind. In manchen Bundesländern existieren Vorschriften, die eine soziale Staffelung oder Höchstgrenzen vorschreiben. Eltern können bei gravierenden Erhöhungen die Vertragsunterlagen prüfen, ob eine solche Maßnahme vertraglich vereinbart oder unwirksam ist. Im Zweifel steht der Rechtsweg offen. Viele Schulen bieten auch Stipendien oder Geschwisterrabatte an, um die finanzielle Last zu mildern.