Antwortdatum: 05.12.2024
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gilt ein Numerus-clausus-System. Hochschulen vergeben Plätze typischerweise nach Abiturnote (Leistung), Wartesemestern und manchmal nach weiteren Kriterien (z. B. Auswahlgespräche). Die genauen Quoten sind in der Vergabeverordnung oder Hochschulsatzung geregelt. Wenn Sie abgelehnt werden, können Sie Widerspruch einlegen und auf Fehler im Auswahlverfahren verweisen. Bei einer Studienplatzklage müssen Sie darlegen, dass die Hochschule ihre Kapazitäten falsch berechnet oder das Vergabeverfahren rechtswidrig durchgeführt hat. Erfolgsaussichten variieren; oft erfordert dies anwaltliche Unterstützung und kann zeitaufwendig sein.