Antwortdatum: 30.11.2024
Der Schülerrat vertritt die Interessen der Schülerschaft. Er wird üblicherweise von allen Klassensprechern gewählt oder setzt sich aus gewählten Vertretern zusammen. Je nach Bundesland und Schulform können die Beteiligungsrechte variieren. Häufig darf der Schülerrat an Schulkonferenzen teilnehmen und Stellung zu wichtigen Themen beziehen, wie Pausenordnung, Schülerveranstaltungen oder Schulprogrammen. Er ist also kein reines Alibi-Gremium, sondern kann echte Mitbestimmung ausüben. Die genauen Rechte stehen in der jeweiligen Landesschulordnung oder in der Satzung der Schule. Die Wahl erfolgt demokratisch, sodass jede Klasse Stimmberechtigte entsendet.