Antwortdatum: 12.01.2025
Artikel 7 GG regelt, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht. Das heißt, der Staat hat die Verantwortung, das Bildungswesen zu organisieren und zu überwachen. Gleichzeitig erhalten die Bundesländer Gesetzgebungskompetenz über das Schul- und Bildungswesen (Kulturhoheit). Private Schulen bedürfen der staatlichen Genehmigung und unterliegen den Vorgaben, damit sie als Ersatzschulen anerkannt werden können. Insgesamt soll Art. 7 GG sicherstellen, dass jeder Zugang zu Bildung erhält und es einen gewissen Standard gibt. Die konkrete Ausgestaltung (Lehrpläne, Schulformen) liegt bei den Ländern, die dafür eigene Schulgesetze erlassen.