Antwortdatum: 09.12.2024
Ein duales Studium verbindet ein Hochschulstudium mit Praxisphasen in einem Betrieb. Dafür schließen Sie meist einen Studienvertrag mit der Hochschule und einen Ausbildungsvertrag oder Praktikumsvertrag mit dem Unternehmen ab. Rechtlich gelten Sie als Student, aber je nach Ausgestaltung auch als Auszubildender mit entsprechenden Rechten und Pflichten, z. B. bei Vergütung, Urlaub oder Sozialversicherung. Die Einzelheiten finden sich in den Gesetzen des Landes (z. B. Berufsausbildungsgesetz) und in den jeweiligen Verträgen. Sie erhalten in der Regel eine monatliche Vergütung vom Betrieb und haben zusätzlich Pflichten an der Hochschule, wie Vorlesungsbesuche und Prüfungen.