Antwortdatum: 08.12.2024
Die Frage der religiösen Symbole in Schulen ist rechtlich und politisch umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Lehrkräfte unter bestimmten Voraussetzungen Kopftuch tragen dürfen, wenn es nicht zu Konflikten mit der staatlichen Neutralität führt. Viele Bundesländer haben hierzu eigene Regelungen geschaffen. Für Schüler gelten Grundrechte wie Religionsfreiheit, sodass sie religiöse Kleidungsstücke meist tragen dürfen, sofern der Schulfrieden nicht gestört wird. Ein pauschales Verbot ist in öffentlichen Schulen rechtlich problematisch. Private Schulen haben etwas mehr Spielraum in ihren Hausordnungen, müssen jedoch Diskriminierungsverbote beachten.