Antwortdatum: 29.11.2024
Klassenfahrten müssen laut Schulrecht pädagogisch begründet und von der Klassenkonferenz oder Schulkonferenz beschlossen werden. Auslandsreisen sind nicht ausgeschlossen, solange sie den Lehrplanbezug und ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis erfüllen. Schüler sind zur Teilnahme grundsätzlich verpflichtet, sofern es nicht unzumutbar ist. Eltern, die sich die Reise nicht leisten können, können finanzielle Hilfen beantragen (z. B. Bildungs- und Teilhabepaket). Sollte eine Mehrheit der Eltern erhebliche Bedenken äußern, sollte die Schule dies berücksichtigen. Endgültig entscheidet jedoch meist die Schulleitung in Rücksprache mit den schulischen Gremien.