Antwortdatum: 06.12.2024
Der Anspruch auf eine Schulbegleitung ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB IX bzw. SGB XII) und landesrechtlichen Vorschriften zur Inklusion. Zunächst benötigen Sie ein fachärztliches Gutachten, das den Förder- und Assistenzbedarf bescheinigt. Beantragt wird die Schulbegleitung beim zuständigen Sozial- oder Jugendamt, abhängig vom Alter und der Art der Behinderung. Diese prüfen, ob eine individuelle Unterstützung erforderlich und verhältnismäßig ist. Oft gibt es Kooperationsvereinbarungen mit Wohlfahrtsverbänden, die Schulbegleiter stellen. Wichtig ist eine enge Abstimmung mit der Schule, damit der Helfer sinnvoll eingesetzt wird. Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen oder die Eingliederungshilfe einklagen.