Antwortdatum: 04.11.2024
Das Führen akademischer Grade ist in Deutschland geschützt. Wer sich Dr., B. A., M. A. etc. nennt, muss einen entsprechenden, anerkannten Abschluss einer Hochschule besitzen. Ein im Ausland erworbener Titel ist oft nur eingeschränkt führbar; teils ist eine Nostrifizierung nötig. Wer unberechtigt einen Titel führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat (Titelmissbrauch, § 132a StGB). Die genauen Regeln, wie ausländische Titel in Deutschland geführt werden dürfen (z. B. 'Dr. (Univ. XY)' oder 'Ph.D.' ohne Übersetzung), bestimmen Kultusministerkonferenz-Beschlüsse und Landesrecht. Wer bewusst vortäuscht, promoviert zu sein, kann rechtlich belangt werden.