Antwortdatum: 30.11.2024
Bei vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf muss eine Überprüfung durch den schulpsychologischen oder sonderpädagogischen Dienst erfolgen. Eltern oder die Schule können dieses Verfahren anstoßen. Wenn der Gutachter bestätigt, dass Ihr Kind besondere Unterstützung braucht, wird ein entsprechender Förderplan erstellt. Sollte die Behörde ablehnen, können Sie Widerspruch einlegen und ggf. vor dem Verwaltungsgericht klagen. Das Schulgesetz sieht häufig Mitspracherechte der Eltern vor, z. B. bei der Frage, ob das Kind inklusiv beschult wird oder eine Förderschule besucht. Wichtig ist, alle Gutachten und ärztlichen Stellungnahmen zusammenzutragen und sich notfalls rechtlich beraten zu lassen.