Antwortdatum: 08.12.2024
Das Erschleichen eines Studienplatzes durch falsche Unterlagen (z. B. gefälschte Zeugnisse) kann strafrechtlich als Urkundenfälschung (§ 267 StGB) geahndet werden. Zudem kann die Hochschule den Exmatrikulationsbescheid erlassen, sobald der Betrug bekannt wird. Falls bereits Prüfungsleistungen erbracht wurden, können diese ebenfalls ungültig werden. Gegebenenfalls können weitere Sanktionen wie Schadensersatzforderungen entstehen, wenn dem Staat oder anderen Bewerbern ein Nachteil entstanden ist. In jedem Fall wirkt sich ein solcher Betrug massiv auf die Rechtsstellung des Betroffenen aus und kann sogar ein lebenslanges Studienverbot nach sich ziehen, zumindest in bestimmten Fächern oder Hochschulverbünden.