Antwortdatum: 13.11.2024
Das Grundgesetz überträgt den Bundesländern die Kulturhoheit, weshalb jedes Land das Schul- und Hochschulwesen eigenverantwortlich regelt. Diese föderale Struktur erlaubt regionale Besonderheiten und pädagogische Experimente. Gleichzeitig wird eine Vielfalt in Bildungskonzepten gewährleistet. Für die Koordination existiert die Kultusministerkonferenz (KMK), die gemeinsame Standards und Vereinbarungen trifft (z. B. Vergleichbarkeit von Abschlüssen). Ein bundesweit einheitliches Bildungsgesetz würde eine Grundgesetzänderung voraussetzen. Der Föderalismus wird jedoch als wichtiger Teil der politischen Ordnung angesehen und hat sich historisch bewährt, obwohl er gelegentlich zu Unterschieden im Bildungssystem führt.