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Welche Haftungsregeln gelten für freiberufliche Dienstleister?

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Frage vom Besucher

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13.11.2024

Ich beauftrage regelmäßig Freiberufler, etwa Grafikdesigner, IT-Fachleute oder Berater. Ich frage mich, welche Haftungsregeln greifen, wenn die erbrachte Dienstleistung fehlerhaft ist und mir ein finanzieller Schaden entsteht. Gilt dann das BGB oder gibt es spezielle Regelungen?

Website-Administration 18.11.2024
Antwortdatum: 18.11.2024

Freiberufliche Dienstleister schließen meist einen Dienstvertrag (nach §§ 611 ff. BGB) ab. Sie schulden eine sorgfältige Tätigkeitsausführung. Für Schäden haften sie nach den allgemeinen Haftungsregeln des BGB, sofern ein Verschulden vorliegt (etwa Sorgfaltsverletzung oder Pflichtverletzung). Bei beratenden Berufen kann zusätzlich das Recht der beruflichen Kammern gelten (z. B. bei Steuerberatern). Manche Freiberufler haben eine Berufshaftpflichtversicherung, die bei Vermögensschäden einspringt. Es empfiehlt sich, die Haftung vertraglich zu regeln und ggf. den Haftungsumfang zu begrenzen, solange das keine unangemessene Benachteiligung des Auftraggebers darstellt.

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