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Welche Pflichten habe ich als Auftraggeber gegenüber dem Dienstleister?

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Frage vom Besucher

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19.11.2024

Ich nutze oft externe Dienstleister und frage mich, welche Verpflichtungen ich eigentlich selbst einhalten muss. Muss ich zum Beispiel den Dienstleister über alle Risiken und Besonderheiten informieren, oder reicht es aus, den Auftrag kurz zu beschreiben? Wie sieht es mit Mitwirkungspflichten aus?

Website-Administration 24.11.2024
Antwortdatum: 24.11.2024

In Dienstverträgen existieren häufig Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, beispielsweise Informationen oder Materialien rechtzeitig bereitzustellen. Wer den Dienstleister nicht genügend einweist oder notwendige Unterlagen vorenthält, riskiert Leistungsmängel oder Verzögerungen. Nach §§ 241 ff. BGB und dem Grundsatz von Treu und Glauben muss der Auftraggeber alles Zumutbare beisteuern, damit der Dienstleister ordnungsgemäß arbeiten kann. Bei Verletzung dieser Pflichten können Schadensersatzansprüche entstehen, wenn dem Dienstleister infolge mangelnder Kooperation ein Schaden entsteht oder er nicht rechtzeitig arbeiten kann. Daher empfiehlt es sich, die Mitwirkungspflichten klar im Vertrag zu benennen.

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