Antwortdatum: 14.11.2024
Das kollisionsrechtliche Regelwerk der EU (insbesondere die Rom-I-Verordnung) bestimmt, welches nationale Recht bei Verträgen mit grenzüberschreitendem Bezug Anwendung findet. Grundsätzlich wählen die Parteien im Vertrag das anwendbare Recht. Wird keine Rechtswahl getroffen, greift das Recht des Landes, in dem die Partei, die die charakteristische Leistung erbringt, ihren Sitz hat. Allerdings dürfen zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht umgangen werden. Insofern sorgt die EU für einheitliche Kriterien, damit bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen Transparenz herrscht und Verbraucher geschützt sind.