Antwortdatum: 15.01.2025
Bei einem reinen Dienstvertrag steht nicht der Erfolg, sondern die ordnungsgemäße Tätigkeit im Mittelpunkt. Dennoch ist der Dienstleister verpflichtet, die vereinbarten Leistungen sorgfältig zu erbringen. Kommt er dem nicht nach, begeht er eine Pflichtverletzung. Einen direkten Mängelanspruch wie beim Werkvertrag gibt es aber nicht. Allerdings können Sie Schadensersatz oder Kündigung geltend machen, wenn die Leistung trotz Fristsetzung mangelhaft bleibt. Wird ein Erfolg geschuldet (z. B. funktionierende Website), könnte es sich um einen Werkvertrag handeln, der Gewährleistungsansprüche ermöglicht. Prüfen Sie also genau, ob Ihr Vertrag eher dienst- oder werkvertraglich geprägt ist.