Was zählt bei Reiseleistungen zum Dienstleistungsrecht? - Anwalte-de.com

Was zählt bei Reiseleistungen zum Dienstleistungsrecht?

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Frage vom Besucher

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23.10.2024

Ich habe einen Reiseleiter engagiert, der mir eine individuelle Tour zusammenstellen soll. Fällt das unter Reisevertragsrecht oder allgemeines Dienstvertragsrecht? Und welche Ansprüche habe ich, wenn die Dienstleistung nicht wie vereinbart erfüllt wird?

Website-Administration 27.10.2024
Antwortdatum: 27.10.2024

Reiseleistungen werden teilweise vom Pauschalreiserecht erfasst (gemäß §§ 651a ff. BGB), wenn mehrere Reisebestandteile als Gesamtheit angeboten werden. Ein einzelner Reiseleiter-Vertrag, der nur eine Tätigkeit (Führung, Planung) umfasst, kann dagegen als Dienstvertrag betrachtet werden. Ob ein Erfolg (z. B. perfekte Organisation) oder nur eine Tätigkeit geschuldet ist, entscheidet, ob eher Werkvertrags- oder Dienstvertragsrecht gilt. Bei Pauschalreisen greifen umfangreichere Gewährleistungs- und Rücktrittsrechte. Ist es lediglich ein Dienstvertrag, gelten die üblichen Haftungsregeln. Wichtig ist, im Vertrag klar festzuhalten, welche Leistungen im Detail vereinbart sind.

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