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Welche Kündigungsfristen gelten bei Pflege- und Betreuungsdiensten?

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Frage vom Besucher

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09.12.2024

Ich habe einen Vertrag mit einem ambulanten Pflegedienst für meine Mutter abgeschlossen, weiß aber nicht genau, wie ich diesen Vertrag kündigen kann, falls wir uns anders entscheiden. Gibt es gesonderte Regelungen im Sozialrecht, oder greift hier nur das allgemeine BGB?

Website-Administration 13.12.2024
Antwortdatum: 13.12.2024

Pflege- und Betreuungsverträge fallen in erster Linie unter das allgemeine Zivilrecht (Dienstvertrag oder ggf. gemischter Vertrag mit werkvertraglichen Elementen). Vielfach gibt es zusätzlich landesrechtliche Regelungen oder vertragliche Sonderklauseln. Das SGB XI (Pflegeversicherung) regelt primär Leistungsansprüche, nicht jedoch die Kündigungsmodalitäten detailliert. Meist wird in den Verträgen eine ordentliche Kündigungsfrist von zwei Wochen oder einem Monat vereinbart. Ohne spezielle Vereinbarung gilt § 621 BGB. Bei gravierenden Pflichtverletzungen steht dem Pflegebedürftigen zudem ein fristloses Kündigungsrecht zu. Achten Sie darauf, dass alles schriftlich fixiert wird, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

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