Unterliegen Friseur- und Kosmetikdienstleistungen besonderen Vorschriften? - Anwalte-de.com
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Unterliegen Friseur- und Kosmetikdienstleistungen besonderen Vorschriften?

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Frage vom Besucher

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12.01.2025

Wenn ich zum Friseur gehe oder eine Kosmetikbehandlung in Anspruch nehme und etwas schiefgeht, z. B. eine allergische Reaktion oder beschädigtes Haar, frage ich mich, ob spezifische Dienstleistungsvorschriften existieren oder nur das allgemeine BGB gilt.

Website-Administration 15.01.2025
Antwortdatum: 15.01.2025

Friseur- und Kosmetikdienstleistungen sind grundsätzlich Dienstverträge nach dem BGB. Besondere Vorschriften gelten in Bezug auf Hygiene (z. B. Infektionsschutzgesetz) und Verbraucherschutz (Preisangabenverordnung). Kommt es zu gesundheitlichen Schäden, greift die Haftung nach Delikts- und Vertragshaftungsrecht (§§ 280, 823 BGB). Wichtig ist, dass der Dienstleister vor Behandlung auf mögliche Risiken oder Allergien hinweist. Wer fahrlässig oder sogar vorsätzlich falsch berät oder unsachgemäß Produkte anwendet, haftet für den entstandenen Schaden. Es empfiehlt sich, bei gravierenden Vorfällen ärztliche Atteste und Rechnungen aufzubewahren, um ggf. Schadenersatz geltend zu machen.

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