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Wie schließe ich als Freiberufler rechtssicher Unterverträge?

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Frage vom Besucher

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10.11.2024

Ich arbeite als Freiberufler in größeren Projekten und vergebe Teilaufgaben an andere Dienstleister. Welche Haftungsrisiken trage ich, wenn meine Subunternehmer Fehler machen? Muss ich das in den Verträgen regeln, damit ich nicht voll haftbar bleibe?

Website-Administration 12.11.2024
Antwortdatum: 12.11.2024

Grundsätzlich haften Sie als Hauptauftragnehmer gegenüber Ihrem Kunden für das Verschulden Ihrer Subunternehmer wie für eigenes Verschulden (sogenannte Erfüllungsgehilfenhaftung, § 278 BGB). Um die Risiken zu steuern, sollten Sie in den Subunternehmerverträgen Haftungsregelungen vereinbaren und sicherstellen, dass die Subunternehmer eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben. Außerdem empfiehlt es sich, Leistungsumfang, Qualitätsstandards und Fristen klar zu definieren. Sofern der Kunde mit der Einschaltung von Subunternehmern einverstanden ist, kann man auch vertraglich regeln, dass gewisse Schäden direkt vom Subunternehmer zu tragen sind. Dennoch bleiben Sie primär in der Verantwortung gegenüber Ihrem Endkunden.

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