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Wie gehe ich mit Vertragsstrafen bei Verzug in Dienstleistungsverträgen um?

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Frage vom Besucher

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22.12.2024

Ich habe eine Dienstleistungsvereinbarung, in der eine Vertragsstrafe vereinbart ist, falls der Dienstleister nicht rechtzeitig liefert. Nun musste ich sie geltend machen, und er sagt, das sei unwirksam bei Diensten. Was sagt das Recht dazu?

Website-Administration 25.12.2024
Antwortdatum: 25.12.2024

Vertragsstrafen sind nach § 339 BGB grundsätzlich möglich, auch bei Dienstverträgen. Allerdings müssen sie im Vertrag klar vereinbart und verhältnismäßig sein, um nicht gegen die AGB-Kontrolle zu verstoßen. Wird eine überhöhte Strafe gefordert oder liegt eine unangemessene Benachteiligung vor, kann die Klausel unwirksam sein. Bei Verzug mit einer Dienstleistung kann die Vertragsstrafe greifen, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass für jeden Tag oder jede Fristüberschreitung eine bestimmte Summe fällig wird. Prüfen Sie jedoch, ob die Höhe angemessen ist und ob die Klausel transparent formuliert wurde.

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