Antwortdatum: 07.11.2024
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verbietet Dienstleistungen, die unter Umgehung steuerlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Pflichten erbracht werden. Auch private Auftraggeber können belangt werden, wenn sie wissentlich Schwarzarbeit in Auftrag geben. Es drohen Bußgelder oder Strafen, je nach Umfang. Daneben bestehen keine Gewährleistungsansprüche oder Versicherungsdeckungen, wenn etwas schiefgeht. Selbst Kleinstaufträge unterliegen grundsätzlich der Abgabenpflicht. Absprachen 'ohne Rechnung' sind illegal und könnten finanzrechtlich verfolgt werden. Die vermeintlich gesparten Kosten können sich bei Aufdeckung schnell in empfindliche Strafen wandeln.