Wie gehen Dienstleister mit Eigenbedarfskündigungen um?
- 30.12.2024
Ich habe einen Dienstleister beauftragt, mir vor Ort eine Kostenschätzung zu geben. Jetzt stellt er mir eine Pauschale in Rechnung, obwohl ich ihn gar nicht genommen habe. Darf er das? Welche Regeln gelten, wenn es nur um den Kostenvoranschlag für eine Dienstleistung geht?
Ein Kostenvoranschlag ist im Grundsatz unverbindlich und kostenlos, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart, dass der Unternehmer dafür ein Entgelt verlangen darf. Handelt es sich um eine aufwändige Kalkulation (inklusive Zerlegen von Geräten o. Ä.), kann eine Vergütung gerechtfertigt sein. Das muss aber vorab klar kommuniziert und vereinbart werden. Fehlt eine solche Absprache, kann der Dienstleister nicht ohne Weiteres Gebühren für den Kostenvoranschlag verlangen. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Eine Bezahlungspflicht besteht nur, wenn der Kunde wusste oder wissen musste, dass der Kostenvoranschlag kostenpflichtig ist.