Was bedeutet ‚Success Fee‘ im Beratungsdienstvertrag? - Anwalte-de.com

Was bedeutet ‚Success Fee‘ im Beratungsdienstvertrag?

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11.12.2024

Ich habe mit einer Unternehmensberatung vereinbart, dass sie nur ein Honorar erhält, wenn ein bestimmter Erfolg, etwa eine Kosteneinsparung, erzielt wird. Ist das überhaupt ein Dienstvertrag oder schon ein Werkvertrag? Welche Risiken bestehen bei einer reinen Erfolgshonorar-Vereinbarung?

Website-Administration 16.12.2024
Antwortdatum: 16.12.2024

Eine erfolgsabhängige Vergütung (Success Fee) kann sowohl im Rahmen eines Dienst- als auch Werkvertrags auftreten. Entscheidend ist, ob nur ein sorgfältiges Tätigwerden geschuldet ist oder ein konkreter Erfolg. Wird die Vergütung nur fällig, wenn bestimmte messbare Ergebnisse erreicht werden (z. B. Einspareffekte), ähnelt das stark einem Werkvertrag. Allerdings bleibt es rechtlich ein Dienstvertrag, wenn der Berater lediglich die vereinbarte Leistung erbringt und keinen garantierten Erfolg schuldet. Das Risiko liegt auf beiden Seiten: Der Berater erhält sein Honorar nur bei Zielerreichung, der Auftraggeber zahlt erst dann, wenn die Beratung messbar erfolgreich war.

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