Kann ich einen Dienstvertrag wegen Unzumutbarkeit kündigen, wenn die Leistung mein Geschäft gefährdet? - Anwalte-de.com
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Kann ich einen Dienstvertrag wegen Unzumutbarkeit kündigen, wenn die Leistung mein Geschäft gefährdet?

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Frage vom Besucher

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10.11.2024

Mein Sicherheitsdienst handelt derart schlampig, dass Einbrüche passiert sind. Ich muss sofort reagieren, sonst verliere ich meine Lizenz. Kann ich den Vertrag fristlos kündigen, auch wenn eine ordentliche Kündigungsfrist vereinbart wurde?

Website-Administration 15.11.2024
Antwortdatum: 15.11.2024

Liegt eine gravierende Pflichtverletzung seitens des Dienstleisters vor, kann das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 626 BGB greifen, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist. Sie müssen aber den Sachverhalt klären und in der Regel eine Abmahnung aussprechen, es sei denn, die Pflichtverletzung ist so schwerwiegend, dass keine Fristsetzung nötig ist. Zeigt sich, dass der Sicherheitsdienst grob fahrlässig oder vorsätzlich agiert hat, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Schicken Sie die Kündigung unverzüglich, nachdem Sie die Gründe erfahren haben. Andernfalls riskieren Sie, dass die Kündigung aufgrund Zeitablaufs als unwirksam eingestuft wird.

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