Kann ich bei verspäteter Dienstleistung konventionalstrafe verlangen? - Anwalte-de.com
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Kann ich bei verspäteter Dienstleistung konventionalstrafe verlangen?

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Frage vom Besucher

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28.11.2024

Ich habe im Vertrag festgelegt, dass mein Dienstleister zum 1. des Monats bestimmte Arbeiten vorlegen muss. Er liefert ständig verspätet. Darf ich laut BGB eine Konventionalstrafe ansetzen, und wie formuliere ich sie korrekt?

Website-Administration 02.12.2024
Antwortdatum: 02.12.2024

Konventionalstrafen (Vertragsstrafen) sind nach § 339 BGB auch in Dienstverträgen möglich, müssen aber ausdrücklich und wirksam vereinbart werden. Eine pauschale Formulierung 'Bei Verspätung zahlt der Dienstleister x Euro pro Tag' ist zulässig, solange sie das Transparenz- und Angemessenheitsgebot einhält. Die Klausel darf den Dienstleister nicht über Gebühr benachteiligen; wird sie zu hoch angesetzt, kann sie unwirksam sein. Zudem muss der Dienstleister die Ursache der Verspätung zu vertreten haben, damit die Strafe fällig wird. Wichtig ist eine klar definierte Frist, ein eindeutig bestimmter Betrag und ggf. die Möglichkeit der Nachfrist, wenn der Vertrag das vorsieht.

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