Antwortdatum: 22.12.2024
Im Einzelhandel schreibt die Preisangabenverordnung (PAngV) vor, dass Endverbraucher klar und deutlich über den Endpreis informiert werden müssen. Dazu gehört, dass der Preis einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile angegeben wird. Bei Waren in Verpackungen ist oft auch die Grundpreisangabe (pro Kilo, Liter oder Meter) Pflicht. Nettopreise sind ausschließlich für Unternehmergeschäft zulässig. Wenn Sie Rabattaktionen oder Sonderangebote starten, müssen Sie die alten und neuen Preise transparent ausweisen, damit Verbraucher nicht getäuscht werden. Zusätzliche Kosten, etwa Pfand, dürfen nicht versteckt sein, sondern müssen eindeutig hervorgehen.