Antwortdatum: 04.12.2024
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben Käufer bei einem Sachmangel das Recht auf Nacherfüllung. Das heißt, sie können wahlweise Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen, sofern das Produkt von vornherein fehlerhaft war. Erst wenn die Nacherfüllung scheitert oder unzumutbar ist, dürfen Kunden vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Auch Schadensersatzansprüche können in Betracht kommen, sofern Ihnen ein Verschulden nachzuweisen ist. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 24 Monate ab Übergabe der Ware. Bei gebrauchten Artikeln kann sie auf 12 Monate verkürzt werden. Wichtig: Garantien sind freiwillige Leistungen und ergänzen die gesetzliche Gewährleistung.